Redaktionssitzung (nur für Mitglieder):
Leitfaden zum Nachweis der Eignung akustischer Messsysteme und Messprozesse
Mittwoch, 15.02.2018, 9 bis 15 Uhr
Bühlermotoren GmbH, Nürnberg
Die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der DGaQS-Richtlinie und Handlungshilfe zum Nachweis der Eignung des Messsystems und des Messprozesses hat in der Redaktionssitzung am 31.01.2018 den ersten Teil der Richtlinie bearbeitet und eine Reihe von Änderungen und Erweiterungen diskutiert und in den Entwurf aufgenommen. In der zweiten Redaktionssitzung am 15.02.2018 wird der zweiten Teil des Entwurfs durchgearbeitet und für die Vorstellung vorbereitet.
Die Teilnahme an dem Workshop ist beschränkt auf DGaQs-Mitglieder und die max. Teilnehmerzahl von 20. Die Teilnahme ist kostenlos.
Termin, Zeit, Ort
Termin: 15.02.2018
Zeit:
- Beginn: 9 Uhr
- Ende: 16 Uhr
Im Anschluss findet die Mitgliederversammlung 2018 statt. Am Abend des 31.01.2018 treffen wir uns zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch.
Preise
- Teilnahmegebühr
0 EUR, nur DGaQs-Mitglieder - Teilnahmegebühr für DGaQs-Mitglied
keine Teilnahme, nur Mitglieder
Anmeldung
Die angemeldeten TeilnehmerInnen erhalten vorab den aktuellen Entwurf des DGaQs-Leitfadens.
Übernachtung / Zimmerreservierungen
Die Übernachtungsmöglichkeiten werden von Gerd Pecher noch mitgeteilt.
Motivation und Ziel des Leitfadens
Die Motivation für eine Richtlinie zum Nachweis der Eignung von Messsystemen und Messprozesses zur akustischen Qualitätssicherung rührt zum einen aus der Entwicklung der Normen und Richtlinien im Bereich des Qualitätsmanagements und den zunehmend intensiver geführten Diskussionen und Auseinandersetzungen, wie die Anforderungen an die vibroakustische Qualität von Produkten definiert, in der Entwicklung gemessen und in der Produktion zuverlässig bestätigt werden können.
Hersteller und Kunden führen dazu immer wieder (durchaus auch emotional aufgeladene) Diskussionen miteinander, welche Forderungen an die nach Messsysteme und Messprozesse gestellt werden müssen und wie deren Eignung nachgewiesen werden muss. Dabei werden häufig historisch eingeführte Verfahren genannt und deren Anwendung gefordert. Hier seien beispielhaft Heft 10 der Robert Bosch GmbH, die MSA oder auch Leitpapiere von Automobilhersteller (Daimler, Ford u.a.) genannt. Dabei bleibt häufig unberücksichtigt, dass diese Verfahren für Anwendungen formuliert wurden, die mit statischen Kennwerten und definierten Qualitätsforderungen auf der Basis von zweiseitigen Toleranzen basierten. Diese Verfahren sind auf vibroakustische Messsysteme und Messprozesse nur bedingt anwendbar, da sie meistens auf Messungen dynamischer Signale und einseitige Grenzwerte als Qualitätsanforderungen beruhen.
Die Anforderungen an den Nachweis und die Bewertung der Eignung von Messsystemen und Messprozessen haben sich durch die DIN EN ISO 9001:2015, den Guide for the expression of uncertainty in measurement (GUM), die ISO 10012, die DIN EN ISO 14253 und durch VDA Band 5 insbesondere durch die Bestimmung und dokumentierte Information über den Nachweis der Messunsicherheit verändert und sind heute eindeutiger definiert. Dabei muss jegliche Ermittlung und Angabe der Messunsicherheit konform zu den Vorgehensweisen und Forderungen des GUM sein, um auf internationaler Ebene anerkannt zu werden.
Obwohl der GUM schon 1995 erschienen ist, wird er im industriellen Umfeld sowohl innerhalb als auch außerhalb der regulierten Bereiche und des Kalibrierwesens nur zögerlich oder gar nicht umgesetzt. Nur auf gesetzlicher Ebene war die Bestimmung der Messunsicherheit bereits frühzeitig gefordert, das heißt im Wesentlichen im Eichwesen und im Kalibrierdienst. Mittlerweile hat sich die Situaton durch die genannten Normen und Richtlinie geändert. Für die Durchführung von Konformitätsprüfungen wird mittlerweile die Kenntnis und Berücksichtigung der Messunsicherheit der Messsysteme und der Messprozesse als unabdingbar vorausgesetzt. Die nach DIN EN ISO 14253 definierten Regeln für die Bewertung der Konformität der Qualität der Produkte mit den vereinbarten oder vorausgesetzten Anforderungen haben inzwischen auch Eingang in die deutsche Rechtsprechung gefunden.
Da die Unsicherheit bei der Bewertung der Eignung von vibroakustischen Messsystemen und Messprozessen in der industriellen Praxis groß ist, werden in dieser Richtlinie die notwendigen Schritte, Verfahren und Entscheidungskriterien beschrieben und festgelegt. Dabei bezieht sich diese Schrift auf Regeln, wie sie auch im Bereich der Kalibrierung und Validierung von Messprozessen u.a. durch den DAkks in DKD-Schriften niedergelegt sind und in der DIN EN ISO 17025 von Mess- und Prüflaboren gefordert werden.
Die Besonderheit in dieser Richtlinie ist die spezielle Anwendung auf Messsysteme und Messprozesse sowie die dafür erforderlichen Mess- und Prüfmittel, wie sie speziell in den Bereichen Entwicklung (z.B. Designprüfungen) und Produktion (z.B. EOL-Prüfungen) für vibrokustische Konformitätsnachwei-se erforderlich sind.